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Aston Martin Hamburg
Aston Martin Hamburg
Aston Martin Hamburg ist ein autorisierter und offizieller Aston Martin Vertragshändler, der einen ausgezeichneten Service bietet und über umfangreiches Fachwissen verfügt. Wir unterstützen Sie bei allen Belangen rund um Ihren Aston Martin und sind stolz darauf, Ihnen einen hervorragenden und individuellen Service bieten zu können – egal, ob Sie einen Aston Martin kaufen oder Serviceleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Hamburg
Germany
22143
+49 40 5700 30 0
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8:00 - 18:30
Dienstag:
8:00 - 18:30
Mittwoch:
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Donnerstag:
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Leasingbeispiel
Vantage Coupe - Deutschland
Ab 1.688€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin Vantage Coupé
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 170.700,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -5,03 %
Effektiver Jahreszins: -4,92 %
Gesamtbetrag: 60.768,00 €
Monatsrate à: 1.688,00 €
Vantage Roadster - Deutschland
Ab 2.469€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin Vantage Roadster
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 178.800,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: 1,19 %
Effektiver Jahreszins: 1,19 %
Gesamtbetrag: 88.884,00 €
Monatsrate à: 2.469,00 €
DBX - Deutschland
Ab 2.750€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DBX
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 193.500,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: 3,49 %
Effektiver Jahreszins: 3,55 %
Gesamtbetrag: 99.000 €
Monatsrate à: 2.750 €
DB11 Coupe - Deutschland
Ab 2.099€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 V8 Coupé
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 213.700,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -6,11 %
Effektiver Jahreszins: -5,93 %
Gesamtbetrag: 75.564,00 €
Monatsrate à: 2.099,00 €
DB11 Volante - Deutschland
Ab 2.197€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 Volante
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 225.700,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -5,71 %
Effektiver Jahreszins: -5,56 %
Gesamtbetrag: 79.092,00 €
Monatsrate à: 2.197,00 €
DB11 AMR - Deutschland
Ab 2.325€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 AMR
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 238.000,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -6,69 %
Effektiver Jahreszins: -6,48 %
Gesamtbetrag: 83.700,00 €
Monatsrate à: 2.325 €
DBS Superleggera Coupé - Deutschland
Ab 2.856€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 Superleggera Coupé
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 286.100,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -5,36 %
Effektiver Jahreszins: -5,23 %
Gesamtbetrag: 102.816 €
Monatsrate à: 2.856 €
DBS Superleggera Volante - Deutschland
Ab 3.056€* im Monat leasen
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 Superleggera Volante
Fahrzeuggesamtpreis inkl. 19% MwSt. 301.400,00 €
Leasing-Sonderzahlung inkl. 19% MwSt. 0,00 €
Gesamtfahrleistung: 30.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Sollzinssatz p.a. gebunden: -5,06 %
Effektiver Jahreszins: -4,94 %
Gesamtbetrag: 110.340 €
Monatsrate à: 3.065 €
Vantage Coupe - Deutschland
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin Vantage Coupé
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
Vantage Roadster - Deutschland
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin Vantage Roadster
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DBX - Deutschland
*Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DBX
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DB11 Coupe - Deutschland
Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 V8 Coupé
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DB11 Volante - Deutschland
Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DB11 Volante
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DB11 AMR - Deutschland
Leasingbeispiel Aston Martin DB11 AMR
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DBS Superleggera Coupé - Deutschland
Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DBS Superleggera Coupé
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.
DBS Superleggera Volante - Deutschland
Leasingbeispiel der FCA Bank: Aston Martin DBS Superleggera Volante
Die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren VO(EU)2007/715 in der jeweils geltenden Fassung ermittelt. Bei diesem Fahrzeug können für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Angaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, andere als die hier angegebenen Werte gelten.
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP ermittelten Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ ermittelten. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind unabhängig vom angewendeten Typisierungsverfahren noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte daher in der Übergangszeit von den WLTP-Werten abgeleitet und angegeben. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.